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Schalldämpfer Jagd NRW – bisher nicht möglich
Die flächendeckende Schalldämpfer Jagd NRW wünscht sich der ein oder andere Jäger bereits länger. Statt mit Gehörschutz von der Umwelt abgeschnitten auf Wild zu warten, dass man auch ohne den klobigen Aufsatz auf den Ohren kaum wahrnehmen kann, hoffen ambitionierte Jäger in NRW auf ungetrübtes Natur- und Jagdvergnügen ohne schwere Schäden für die Ohren des Jägers.
Neuregelung lässt auf sich warten
Die Neuregelung zum jagdlichen Einsatz von Schalldämpfern in NRW lässt wohl auf sich warten. Wie eine Internetseite berichtet, lässt die Neuregelung des Landesjagdgesetzes in Bezug auf Schalldämpfer im Bundesland NRW wohl noch auf sich warten. Obwohl SPD und Grüne seit der Wahl nicht mehr die Regierung stellen, haben die nunmehrigen Regierungsparteien FDP und CDU noch keine Änderung des Landesjagdgesetzes in Aussicht gestellt. Dabei galt es als eines ihrer Wahlversprechen, das Rot-Grüne Landesjagdgesetz so schnell wie möglich zu kippen, jedenfalls die umstrittenen und zum Teil unsinnigen Vorschriften, welche unter der Feder von Johannes Remmel in das Gesetz gelangten.
Hält die Regierung ihr Wahlversprechen?
Es bleibt daher weiterhin einzig zu hoffen, dass sich dies nunmehr bald ändern wird und der Einsatz von Schalldämpfern auf der Jagd ohne große Bürokratie erlaubt wird und damit Jägern die Schalldämpfer Jagd NRW (problemlos) möglich wird. Zwar ist es auch nach der gültigen Rechtslage schon möglich, dass ein Jäger eine Ausnahmegenehmigung nach dem Waffengesetz erteilt erhält. In aller Regel versagen die zuständigen Behörden diese jedoch, da ein konkretes Bedürfnis nachzuweisen ist. Dies ist dann immer im Einzelfall in sämtlichen Details darzulegen. Streit mit der Behörde ist vorprogrammiert. Langwierige Klageverfahren sind dann die Regel. Das schreckt viele Jäger, die prinzipiell ein Bedürfnis haben, natürlich ab.
Gehörschäden bei Jägern – es geht auch anders
Andere Bundesländer haben es hingegen vorgemacht, dass es auch anders geht. Unter anderem in Hessen ist der Einsatz von Schalldämpfen zu jagdlichen Zwecken mittlerweile gesetzlich erlaubt. Eine Genehmigung hängt auch nicht von einer bereits eingetretenen Gehörschädigung beim Jäger ab. In Hessen meldete der Landesjagdverband bereits im Juni:
Nach der Veröffentlichung zur „Verwendung von Schalldämpfern für Jagdlangwaffen bei der Jagdausübung“ im Hessischen Staatsanzeiger vom 5. Juni 2017 können Schalldämpfer ab sofort und unabhängig von einer etwaigen Vorschädigung des Gehörs beantragt werden. Dies hatte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) auf dem Landesjägertag des Landesjagdverbandes Hessen in Lorsch bereits angekündigt.
LJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Ellenberger hatte das hessische Innenministerium mehrfach persönlich aufgefordert, Genehmigungen für Schalldämpfer zu erteilen: „Es ist auch nicht gerechtfertigt, diese nur für Jagdpächter, Förster oder Berufsjäger zu genehmigen“.
Dr. Walter Arnold (CDU) bekräftigte auf dem Landesjägertag, dass Schalldämpfer für jede Jägerin und jeden Jäger – in begründeten Ausnahmefällen zwei oder mehrere – zum Beispiel bei unterschiedlichen Langwaffenkalibern erhältlich sein sollen.
Quelle: https://www.jagdverband.de/content/schalld%C3%A4mpfer-f%C3%BCr-j%C3%A4ger-auch-hessen-m%C3%B6glich
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