Jagdgewehr mit Zielfernrohr

Schalldämpfer in NRW bald erlaubt?

Ende April hat das Verwaltungsgericht Köln ein hoffentlich wegweisendes Urteil für den Einsatz von Schalldämpfer zu jagdlichen Zwecken in Nordrhein-Westfalen gefällt. Die Waffenbehörde musste dem Kläger die beantragte waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und Führen eines Schalldämpfers erteilen. Wenn der Landesgsetzgeber sich daran orientiert, sind Schalldämpfer in NRW möglicherweise bald zu jagdlichen Zwecken erlaubt. Unter dem Aktenzeichen 20 K 766/16 stellte das Gericht fest, dass ein Gehörschutz den Jäger einschränkt, besonders das wichtige Richtungs- und Entfernungshören. Daher verbiete sich der Einsatz eines Gehörschutz bei bestimmten Jagdarten generell. Ein Schalldämpfer hingegen reduziere den Knall stets effektiv an der Quelle. Dies dazu in einem Maße, wodurch akute Hörschäden für Jäger ausgeschlossen sind.

Inhaltsverzeichnis

Öffentliche Sicherheit nicht beeinträchtigt

In Abwägung zu Belangen der öffentlichen Sicherheit sah das Verwaltungsgericht Köln diese jedenfalls nicht gefährdet. Dazu das Urteil:

„… Soweit in der Stellungnahme des LKA NRW vom 17.12.2015 der Eindruck erweckt wird, dass bei knapp 230.000 für Nordrhein-Westfalen mit Bedürfnisgrund Jäger im nationalen Waffenregister registrierten Waffen eine entsprechende Ausstattung mit Schalldämpfern in Frage käme, erscheint dies fernliegend. Denn bei den dort registrierten Waffen sind zum einen auch Kurzwaffen enthalten, um die es im vorliegenden Zusammenhang gar nicht geht. Zum anderen verfügen Jäger bekanntermaßen zum Teil über eine Vielzahl von Langwaffen, ohne dass ernsthaft damit zu rechnen sein wird, dass für jede dieser Waffen eine Erlaubnis für einen Schalldämpfer beantragt wird bzw. eine entsprechendes Bedürfnis vorhanden ist. Von daher vermag auch die weitere Annahme nicht zu überzeugen, dass bei 78 im Jahre 2013 abhanden gekommenen oder gestohlenen Langwaffen bei Änderung der Genehmigungspraxis von einer gleich großen Zahl von abhanden gekommenen Schalldämpfern ausgegangen werden müsse.
64

Die weitere Vermutung, dass bei einer Lockerung der fraglichen Genehmigungspraxis für Schalldämpfer damit zu rechnen sei, dass in Zukunft gezielt Schalldämpfer zur deliktischen Verwendung gestohlen würden und dies jedenfalls mittelfristig zu einem Anstieg der Delikte unter Verwendung eines Schalldämpfers führen werde, hält die Kammer ebenfalls nicht für überzeugend. Denn angesichts des hohen Aufwandes und der erforderlichen Fachkunde, um einen derartigen Schalldämpfer für Kurzwaffen umzubauen, dürfte es für Personen mit entsprechender krimineller Energie einfacher sein, sich illegal einen passenden Schalldämpfer für eine Kurzwaffe zu beschaffen …“

Schalldämpfer in NRW – bald gesetzlich erlaubt?

Hoffentlich ist diese Entscheidung richtungsweisend, damit auch in Nordrhein-Westfalen der jagdlichen Einsatz von Schalldämpfer zukünftig erlaubt wird. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist dringend notwendig. In sechs anderen Bundesländern ist der jagdlichen Einsatz von Schalldämpfer bereits erlaubt. Zuletzt hat sich das Bundesland Hessen dazu entschlossen, den Einsatz von Schalldämpfer zu Zwecken der Jagd zu genehmigen.

Büchsenknall schädigt das Gehör

Der Schuss mit einer Büchse kann je nach Kaliber, Lauflänge und Laborierung bis zu 170 dB laut sein. Bei dieser Lautstärke wird ein Gehör unwiderruflich geschädigt. Der maximale Spitzenschallpegel, der gesetzlich erlaubt ist, beträgt lediglich 137 dB. Daher sollte ein Schalldämpfer jedenfalls dieses Niveau unterschreiten.
Die 170 dB werden nach Messungen zwar nur an der Mündung der Büchse erreicht, am Ohr des Jägers liegt die Lautstärke in der Praxis bei den hierzulande verwendeten Kalibern aber immer noch bei ca. 155 dB.
Bezogen auf diese Werte ist auch noch zu beachten, dass ca. 10 dB etwa einer Schallreduktion um die Hälfte entsprechen. Die Erhöhung des Schalldrucks erfolgt nicht linear, sondern logarithmisch.

Gesetzliches Verbot nicht nachvollziehbar

Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, wieso der Gesetzgeber zahlreiche Vorschriften zur Unfallverhütung im Bereich der Jagd angewendet wissen will, jedoch Schalldämpfer in NRW nicht erlaubt. Damit wird das Gehör des Jägers einer Belastung aussetzt, die in keinem anderen Bereich unserer Gesellschaft tolerabel wäre.

1 thought on “Schalldämpfer in NRW bald erlaubt?”

  1. Pingback:Schalldämpfer in NRW bald erlaubt? – nachrichten.in

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert